Na, schon erraten?
Heute vor 508 Jahren, am 23. April 1516, wurde das Bayrische Reinheitsgebot erlassen (auch wenn der Begriff "Reinheitsgebot" zum ersten Mal in einem Protokoll des Bayrischen Landtags vom 04.03.1918 belegt ist).
Zum Reinheitsgebot könnte man eine Menge schreiben. Am heutigen Ehrentag gebe ich nur einen groben Überblick.
In der Geschichte gab es immer wieder (regionale) Brauordnungen aus sehr unterschiedlichen Gründen. Von knappen Ernten, Getreidepriorisierung (z.B. Weizen nur zum Brotbacken) oder Brauverboten in den Sommermonaten aufgrund der Brandgefahr. Bis hin zu Monopolen und Vermarktungsstrategien.
Gleichzeitig wurde im Mittelalter alles mögliche und manchmal eben auch alles Unmögliche eingebraut (siehe mein Beitrag "Die Mönche und das liebe Bier - Teil 2"). Da wollte oder musste man Manchem den Riegel vorschieben. Ein Beweggrund ist sicherlich auch die Standardisierung eines Grundnahrungsmittels, das möglichst hohe und gleichbleibende Qualität aufzeigen soll. Gelingt ein Standard, der sich bewährt, kann Tradition entstehen.
Wie auch immer: Keine dieser Brauordnungen setzte sich so durch wie das Bayrische Reinheitsgebot, auch wenn einige von ihnen mit Fug und Recht beanspruchen dürfen, Wegbereiter gewesen zu sein.
Am 23. April 1516 erließ das Herzogtum Bayern - namentlich: Wilhelm IV. & Ludwig X. - eine neue Landesverordnung. Ein Auszug besagt folgendes:
Wir wollen auch sonderlichen, das füran allenthalben in unnsern Steten, Märckten und auf dem Lannde, zu kainem Pier merer Stückh, dann allain Gersten, Hopffen unnd Wasser, genommen und gepraucht sollen werden."
Bedeutet: Es darf ausschließlich Gerste, Hopfen und Wasser verwendet werden.
Und was ist mit Hefe?
Wie genau die Hefe wirkt und was ihre Aufgaben in der alkoholischen Gärung sind, war nicht erforscht und bekannt wie heute. Teilweise wurden Hefen hinzugegeben (es gab im Mittelalter den Beruf des "Hefners"). Tat man das jedoch nicht, gärte das Bier trotzdem, da in unserer Luft Wildhefen sind. Eventuell haben die Herzöge aufgrund nicht ausreichendem Wissen oder Unsicherheit die Hefe nicht aufgenommen.
Und was ist mit Weizen?
Auch der taucht nicht auf. Weizen war wirklich DAS Mittel zur (über)lebensnotwendigen Brotproduktion. Später gab es dann das "Weißbiermonopol". Nur bestimmte Braustätten durften es benutzen - Monopol bedeutet immer auch 🫰💰. So war nur von Gerste die Rede.
Wie bei so vielem galt auch beim Reinheitsgebot schnell: Jede Ausnahme bestätigt die Regel - es gab immer wieder Sondererlaubnisse.
Dennoch: Auch wenn es noch nicht nicht so hieß, war das Bayrische Reinheitsgebot geboren und in Bayern gültig: Standard, Qualität, Tradition, in manchem auch Begrenzung all zu wilder "Braukreativität" 😉.
Immer mehr Regionen übernahmen diese Lebensmittelverordnung der Bayern. Ab 1906 galt sie bundesweit.
Ab wann man hierzulande die Bezeichnung Deutsches Reinheitsgebot nutzte, weiß ich nicht genau. Eine Theorie geht zurück auf Ende der 1950er / Anfang 1960er Jahre: Als durch die europäische Wirtschaftsgemeinschaft immer mehr Bier aus anderen Ländern importiert wurde, berief sich - zur Abwehr/Begrenzung - der Deutsche Brauerbund kurzerhand auf ein Deutsches Reinheitsgebot.
Das Reinheitsgebot ist nach wie vor in Kraft und gilt als älteste Lebensmittelverordnung der Welt.
Das Deutsche Biersteuergesetz aus den 90ern definiert, was alles zum Brauen verwendet werden und das Prädikat "Gebraut nach dem Reinheitsgebot" tragen darf. Nur so kann beispielsweise auch auf einer Flasche Weizenbier dieser Satz stehen, obwohl diese Getreidesorte im im ursprünglichen Reinheitsgebot nicht vorkommt.
Ich glaube, das ist leicht nachvollziehbar und von jedem zustimmungsfähig.
Doch es gibt auch immer wieder Kritik. So dürfen Brauereien z.B. zur Klärung ihres Bieres ein bestimmtes Plastikgranulat verwenden. Da dieses vor Abfüllung wieder herausgefiltert wird, widerspricht es per Gesetz nicht dem Reinheitsgebot. Zudem gilt es nicht als Zutat und muss nicht auf dem Etikett angegeben werden. Dabei wurde Mikroplastik in Bieren immer wieder schon nachgewiesen, wie dieser Artikel zeigt.
Aber zurück zum Ursprungsgedanken des Reinheitsgebots.
Wurden 1516 "Hopfen, Gerste, Wasser" genannt, würden wir heute vermutlich nicht nur die Hefe mit aufnehmen, sondern die Sorte "Gerste" auf die Gattung "Getreide" ausweiten.
Und dann ist es doch echt erstaunlich, wie viele unterschiedlichen Biere und Geschmacksnuancen sich mit nur vier Zutaten erreichen lassen.
Die Standards, die 1516 gesetzt wurden, haben wirklich Geschichte und Bierkultur geschrieben. Das "German Beer" ist nicht nur überall bekannt, sondern wahrlich in aller Munde.
So kommt´s, dass man bis heute jedes Jahr am 23. April den Tag des Deutschen Bieres feiert. Manche Brauereien öffnen dann auch Tür und Hof. Ich verweile dieses Jahr bei Braustüb´l in Darmstadt. Auf Facebook und Instagram poste ich bestimmt ein Bildelein 😊📸🍻
In diesem Sinne: Happy Beersday 🍻🎂🎈
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Liebe Leute, noch wenige Stunden läuft mein Gewinnspiel.
Jetzt aber schnell 🏃🏃♂️🏃♀️
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